| DORADO LATIN TOURS ALLGEMEINE REISE- UND VERTR AGSBEDINGUNGEN DER TOURISTIK SUISSE AG 99 44–11 Tage vor Reisebeginn: 80 % 10–0 Tage vor Reisebeginn: 100 % Für einzelne Reisen und Leistungen (z. B. Hotels, Schiffe, Ausflüge etc.) gelten spezielle Bestimmungen. Bitte beachten Sie die Angaben in der Preisliste bzw. in unserer Bestätigung/Rechnung. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berech- nungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilneh- merzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z. B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Lande- rechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minder- werts verlangen. Bei einer Kündigung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z. B. Flug- oder Hotelkosten). 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unan- gebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kun- den den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Ver- tragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbu- chung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. EUR 95.–) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. EUR 190.– ) pro Auftrag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schrift- lich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z. B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH und Ände- rungsvorbehalt 6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reiseveranstalterin ist insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet etc. jederzeit einseitig zu ändern. 6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pande- mien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z. B. Unterkunft, Trans- portmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungs- problemen. 6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Arbeitsta- gen nach Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenann- ten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kun- den den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1 . Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgen- den Mitwirkungspflichten: – Der Kunde hat die ihm übermittelten Do- kumente (z. B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Rich- tigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. – Der Kunde ist verantwortlich für die Einhal- tung der einschlägigen Einreisebestimmun- gen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). – Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z. B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beför- derungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. – Der Kunde hat sich im Falle einer Schwan- gerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzu- halten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. – Der Kunde hat im Hinblick auf die Anfor- derungen der geplanten Reise seinen Ge- sundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenenfalls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungs- pflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Ver- tretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH be- müht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versiche- rung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungs- ausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichter- füllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: – Versäumnisse des Kunden (z. B. Nicht- erfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen) – Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z. B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis- tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) – Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerech- ten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pande- mien und damit verbundene behördlichen Massnahmen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschrän- kungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälli- gen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprü- chen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz Wir bearbeiten die Personendaten, die Sie uns zur Verfügung stellen, im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Personendaten können Sie unserer Daten- schutzerklärung (https://www.dertouristik.ch/ site/datenschutz) entnehmen. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über unsere Reiseangebote zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jeder- zeit kostenlos widersprechen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt von Werbe-Emails bereits bei der Buchung widersprechen. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den ver- schiedenen Sprachversionen ist die deutsche Version massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 12.3. Ombudsman Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Om- budsmann der Schweizer Reisebranche (www. ombudsman-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. DER Touristik Suisse AG, Dezember 2023
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