94 ALLGEMEINE REISE- UND VERTR AGSBEDINGUNGEN Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der indivi- duellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschrei- bungen (z. B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reise- teilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z. B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschrei- bungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z. B. im Internet oder in Reiseprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendba- ren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z. B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträg- liche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschrei- bungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z. B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z. B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z. B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilneh- mer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungs- stelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z. B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tat- sächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: – Anstieg der Beförderungskosten (z. B. Treib- stoffzuschläge) – Anstieg der Beförderungskosten (z. B. Treib- stoffzuschläge) – Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/ oder Abgaben (z. B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) – Wechselkursänderungen – Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2 . Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzu- treten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw. 40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: – Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn – Reise mit Spezialbedingungen (z. B. Sonderakti- onen) – Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen – Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittser- klärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeit- punkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annul- lierungsgebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedin- gungen der betreffenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadener- satzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Der Kunde hat eine pauschalisierte Annullierungs- und Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 4.1.2 zu bezahlen, sofern im Buchungs- oder Reisezeitpunkt die erforderlichen gesundheits- polizeilichen Formalitäten des Reiseziellandes (z. B. Impfung, Covid-19-Impfung, PCR-Test etc.) allgemein bekannt sind, der Kunde jedoch die Ge- sundheitsformalitäten aus persönlichen Gründen nicht erfüllt und deshalb von der Reise zurücktritt. Der Kunde bezahlt eine pauschalisierte Annullie- rungs- und Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 4.1.2, sofern im Buchungs- oder Reisezeitpunkt eine vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit zwin- gende Quarantänepflicht für nichtgeimpfte und nicht-genesene Personen (Covid-19 Virus) nach Rückreise aus bestimmten Zielgebieten besteht und der Kunde die Gesundheitsformalitäten aus persönlichen Gründen nicht erfüllt und deshalb von der Reise zurücktritt. 4.1.4. Der Kunde hat eine pauschalisierte Annullierungs- und Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 4.1.2 zu bezahlen, sofern das EDA und/oder das BAG beim Buchungszeitpunkt ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion abgeraten hat und der Kunde trotz entsprechen- der Information von DTCH die Reise bucht und vor Reisebeginn zurücktritt. In diesem Fall wird jede Gewährleistung von DTCH ausgeschlossen. Der Kunde anerkennt, dass der Abschluss des Reisevertrages in diesem Fall in seiner alleinigen Risikosphäre liegt. 4.1.5. Vorbehalten von Ziff. 4.1.2 bleiben die folgenden Fälle: – Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z. B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. – Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu bezahlen. – Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerforder- nisse erfüllen (z. B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. – Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu Inhalt der alten Ziff. 4.1.3 übernehmen. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag (gestützt auf das Auftrags- verhältnis) an 4.4. Kosten einer Annullierung Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung, erheben wir zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.3) folgende Annullierungskosten: 4.4.1. Normale Annullierungskosten Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 15% 60–31 Tage vor Reisebeginn: 30% 30–21 Tage vor Reisebeginn: 50% 20–11 Tage vor Reisebeginn: 80% 10–0 Tage vor Reisebeginn: 100% Für Abreisen vom 10. Dezember bis 8. Januar gelten folgende Annullierungskosten: Bis 91 Tage vor Reisebeginn: 25% 90–45 Tage vor Reisebeginn: 50% 44–11 Tage vor Reisebeginn: 80% 10–0 Tage vor Reisebeginn: 100% Für einzelne Reisen und Leistungen (z. B. Hotels, Schiffe, Ausflüge etc.) gelten spezielle Bestim - mungen. Bitte beachten Sie die Angaben in der Preisliste bzw. in unserer Bestätigung/Rechnung. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteil- nehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reise- beginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwend- bare Umstände (z. B. Krieg, Streik, Naturkatas- trophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausge- schlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich verein- barten Reise minderwertig, so kann der Kunde die
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