94 ALLGEMEINE REISE- UND VERTR AGSBEDINGUNGEN Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschrei- bungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospek- ten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspart- ner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kun- den und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung: Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten). Bei Wider- sprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden be-dürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschrei- bungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Ein- richtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/ oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlich- ten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungs- preise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperio- den werden anteilsmässig zu den jeweiligen sai - sonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treib- stoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/ oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhö- hung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforde- rungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonder- aktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristanset-zung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklä- rung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbeitungs- gebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annul- lationsbedingungen der betreffenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungs- beträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hinter- grund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorho- mes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungs- gebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungs- prämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu bezahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbei- tungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 4.4. Annullierungskosten Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung, erheben wir zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.3) folgende Annullierungskosten: 4.4.1. Normale Annullierungskosten Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 15% 60–31 Tage vor Reisebeginn: 30% 30–21 Tage vor Reisebeginn: 50% 20–11 Tage vor Reisebeginn: 80% 10–0 Tage vor Reisebeginn: 100% 4.4.2. Abweichende Annullierungskosten Für Abreisen vom 10. Dezember bis 10. Januar gelten folgende Annullierungskosten: Bis 91 Tage vor Reisebeginn: 25% 90–45 Tage vor Reisebeginn: 50% 44–11 Tage vor Reisebeginn: 80% 10–0 Tage vor Reisebeginn: 100% Für einzelne Reisen und Leistungen (z.b. Hotels, Schiffe, Ausflüge etc.) gelten spezielle Bestimmungen. Bitte beachten Sie die Angaben in der Preisliste bzw. in unserer Bestätigung/ Rechnung. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutre- ten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstat- tung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich verein- barten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistun- gen, wobei die von DTCH nachweislich erbrach- ten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforde- rungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unange- brachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Ver- tragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwin- gend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde.
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