98 A LLGEMEINE REISE- UND V ERTR AGSBEDINGUNGEN Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung: Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden be-dürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/ oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - A nstieg der Beförderungskosten (z.B. Treib- stoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/ oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristanset-zung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungs- beträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Weniger als 61 Tage vor Reiseantritt Für Annullierungen weniger als 61 Tage vor Rücktritt gilt folgende Regelung: • 60 bis 46 Tage vor Abreise 10 Prozent • 45 bis 21 Tage vor Abreise 30 Prozent • 20 bis 15 Tage vor Abreise 50 Prozent • 14 bis 8 Tage vor Abreise 80 Prozent • 7 bis 0 Tage vor Abreise 100 Prozent + Service-Honorar gemäss Punkt 4.3 Annullierung und Umbuchungen während der Hochsaison Für die Abflüge und/oder Aufenthalte vom 15. Dezember bis 13. Januar gilt folgende Regelung: • 60 bis 31 Tage vor Abreise 30 Prozent • 30 bis 0 Tage vor Abreise 100 Prozent + Service-Honorar gemäss Punkt 4.3 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - B ei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu bezahlen. - E rklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - B ei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 4.4. Kosten einer Annullierung Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung, erheben wir zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.3) folgende Annullierungskosten: 4.4.1. Normale Annullierungskosten Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 15% 60-31 Tage vor Reisebeginn: 30% 30-21 Tage vor Reisebeginn: 50% 20-11 Tage vor Reisebeginn: 80% 10-0 Tage vor Reisebeginn: 100% Für Abreisen vom 10. Dezember bis 10. Januar gelten folgende Annullierungskosten: Bis 91 Tage vor Reisebeginn: 25% 90-45 Tage vor Reisebeginn: 50% 44-11 Tage vor Reisebeginn: 80% 10-0 Tage vor Reisebeginn: 100% Für einzelne Reisen und Leistungen (z.b. Hotels, Schiffe, Ausflüge etc.) gelten spezielle Bestimmungen. Bitte beachten Sie die Angaben in der Preisliste bzw. in unserer Bestätigung/ Rechnung. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungsund/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.
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